Veranstaltungsdetails

Dieser Vortrag soll Grundlagenwissen in den Bereichen Beschäftigungen von Werkstudenten, Praktikanten und Schülern vermitteln.

Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Von diesem Grundsatz werden unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten und Schülern ausgenommen.

Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und was für das Vorliegen von Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung zu beachten ist, soll dieser Vortrag näher beleuchten.

Themen sind u.a.

  • Werkstudenten – Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsfreiheit?
  • Werkstudent oder Minijobber?
  • Der Übergangsbereich bei Studenten
  • Beschäftigung von Praktikanten
  • Die Beschäftigung von Schülern
  • Mindestlohn bei Studenten, Praktikanten und Schülern

Der Vortrag richtet sich an Arbeitgeber, Steuerberater sowie Personalsachbearbeiter, Lohnbuchhalter in den Betrieben und Fachangestellte in den Steuerbüros und Lohnabrechnungsstellen.

Versicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten, Praktikanten und Schülern in der Sozialversicherung 

07.12.2023, 10:00 - 13:30 Uhr

IHK Nord Westfalen in Gelsenkirchen-Buer, Rathausplatz 7

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