Abgesagt - Betriebsprüfung / Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung / Mindestlohn
Was haben Gründende und Jungunternehmen bei der Einstellung von Personal zu beachten?
07.11.2023, 10:00 Uhr - 13:30 Uhr
IHK Nord Westfalen, Rathausplatz 7, 45894 Gelsenkirchen
Veranstaltungsdetails
Mit Einstellung des ersten Mitarbeiters / der ersten Mitarbeiterin kommt jedes Unternehmen in der Folge in Kontakt mit dem Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund. Daher sollte jeder Gründer / jede Gründerin die wichtigsten Aspekte der Sozialversicherung kennen. Dieses Seminar gibt erste Informationen zum Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund und vermittelt Grundlagenwissen in den Bereichen Aushilfen und Mindestlohn.
Themen sind u. a.
• Betriebsprüfung in der Sozialversicherung
- Umfang einer Betriebsprüfung und die Pflichten des Arbeitgebers
- Versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung in der Betriebsprüfung
- Notwendige Unterlagen
• Geringfügig entlohnte Beschäftigung / Kurzfristige Beschäftigung
- Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit
- Bezugsarten
- Entgeltgrenzen
- Zusammentreffen mehrerer Beschäftigungen • Mindestlohn
- Entstehungs- und Zuflussprinzip im Beitragsrecht der Sozialversicherung
- Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen des Mindestlohngesetzes und von Tarifverträgen
- Mindestlohngesetz (MiloG) sowie Tarifrecht und Beitragsberechnung
Referenten

Kerstin Taczyk
Deutsche Rentenversicherung BundAnsprechpartner

Angelika Kraus-Buten
scel@ihk-nordwestfalen.deTel.: 0209-388-582