CE-Sprechtag
16.05.2023
Die CE-Kennzeichnung gewährleistet den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen im europäischen Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen). Dieses Zeichen signalisiert, dass Ihr Produkt geprüft wurde und alle EU-weit gültigen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Um auf Ihrem Produkt eine CE-Kennzeichnung anbringen zu dürfen, müssen Sie eine technische Dokumentation vorlegen, die beweist, dass Ihr Produkt alle EU-weit geltenden Anforderungen erfüllt. Als Hersteller des Produkts sind Sie allein für die Erklärung der Konformität mit allen Anforderungen verpflichtet. Trägt Ihr Produkt bereits die CE-Kennzeichnung, müssen Sie gegebenenfalls Ihren Händlern und/oder Importeuren alle erforderlichen Unterlagen zu dieser Kennzeichnung vorlegen.
Bei unseren Online-CE-Sprechtagen haben Sie die Möglichkeit, sich in halbstündigen kostenfreien Einzelgesprächen mit einem Experten rund um Ihre CE-Fragen informieren zu lassen. Bitte stellen Sie bei Ihrer Anmeldung gerne schon Ihre Fragen an unsere Experten. Die Teilnahme am Sprechtag ist kostenfrei, eine Anmeldung jedoch erforderlich.
Folgende Aspekte können angesprochen werden:
- Konformitätsbewertung – der Weg zu CE für Hersteller
- Anwendung von Richtlinien und Normen im CE-Prozess
- Risikobeurteilung – Aufbau und Inhalt
- Die CE-konforme Betriebsanleitung (Aufbau, Inhalt, Papier oder digital, Sprache…)
- Funktionale Sicherheit: Der rechnerische Nachweis (Verifizierung) und die Validierung
- Konformitäts- oder Einbauerklärung? Vollständige und unvollständige Maschinen
- Hersteller und Betreiber: Abgrenzung der Maschinenrichtlinie von der Betriebssicherheitsverordnung
- Sicherheitstechnische Beurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung – der Weg zur sicheren Maschine für Betreiber
- Wesentliche Änderung: CE nach Umbau von Maschinen?
- CE für Importprodukte: Wer muss wofür Konformität gewährleisten?
- Explosionsschutz: Anforderungen an Betreiber und Hersteller, Explosionschutzdokumente und -konzepte
Ansprechpartner
Kerstin Weidner
@: kerstin.weidner@ihk-nordwestfalen.deTel.: 0251 707 471