Cybersicherheit: Die NIS-2-Richtlinie richtig umsetzen
15.05.2024, 16:00 Uhr
Sparkasse Vest Recklinghausen, Herzogswall 5, 45657 Recklinghausen
Cybersicherheit: Die NIS-2-Richtlinie richtig umsetzen - aber wie?
Es besteht Handlungsbedarf in Sachen IT-Sicherheit! Soviel ist sicher! Aber wo stehen wir und was wird auf Ihr Unternehmen/Ihre Institution zukommen?
Noch sind viele Fragen nicht beantwortet: Wer genau ist betroffen? Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden? Wo gibt es Hilfestellungen?
Diese und weitere Fragen beantworten die IT-Sicherheitsexperten aus der InfoSec Expert Group von IT-Forum Nord Westfalen und IHK Nord Westfalen im Rahmen der kostenfreien Informationsveranstaltung in der Sparkasse Vest Recklinghausen.
Programm
Thomas Prang, Sparkasse Vest Recklinghausen
Uwe Sommer, NetCon Unternehmensberatung und Sprecher der Expert Group InfoSec
Dr. Marian Corbe, RST Informationssicherheit GmbH
Uwe Sommer, NetCon Unternehmensberatung GmbH
Raffael Wildner | Sparkasse Vest Recklinghausen
Die IT-Sicherheitsexperten beantworten Ihre Fragen zu einzelnen IT-Sicherheitsmaßnahmen. Die Experten der Sparkasse Vest Recklinghausen stehen für Ihre Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
u. a. mit
- Uwe Sommer, NetCon Unternehmensberatung GmbH
- Gregor Stefka, edv-anwendungsberatung zühlke & bieker GmbH
- Alexander Stöhr, XignSys GmbH
- Chris Wojzechowski, AWARE7 GmbH
- Thomas Prang, Sparkasse Vest Recklinghausen
- Raffael Wildner, Sparkasse Vest Recklinghausen
Bei guten Gesprächen und einem kleinen Imbiss
Über NIS-2
Die NIS-2-Richtlinie („The Network and Information Security (NIS) Directive“) ist Teil der europäischen Cybersicherheitsstrategie und am 16.01.2023 in Kraft getreten. Sie regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen. Bis Oktober 2024 sind die EU-Mitgliedstaaten angehalten, die EU-Anforderungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland gibt es seit Juli 2023 einen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung, das sogenannte NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG).
Die NIS-2-Richtlinie erweitert die Cybersicherheitsanforderungen und die Sanktionen, um das Sicherheitsniveau in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und zu verbessern. Sie enthält strengere Anforderungen für verschiedene Sektoren als in vorherigen Richtlinien. Unternehmen und Organisationen müssen sich unter anderem mit den Themen Risikoanalyse, Meldepflichten sowie Umgang mit Sicherheitsvorfällen und Geschäftskontinuität befassen. Darüber hinaus erweitert die Richtlinie die Zahl der Organisationen, die in den Anwendungsbereich fallen.
Dr. Marian Corbe
Geschäftsführender Gesellschafter @ RST Informationssicherheit GmbH
Thomas Prang
Vertreter des Vorstands | Bereichsleiter Zentralbereich Unternehmen und Institutionen @ Sparkasse Vest Recklinghausen
Uwe Sommer
Gründer & Inhaber @ NetCon Unternehmensberatung GmbH
Kontakt
Kerstin Weidner
@: kerstin.weidner@ihk-nordwestfalen.deTel.: 0251 707-471