Gaststättenunterrichtung Münster
03.12.2024, 12:00 Uhr
IHK Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster
Die Gaststättenunterrichtung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung für angehende Gastronomen über branchenrelevante Vorschriften und Hygieneregeln (Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz).
Die IHK-Bescheinigung über den Besuch der Unterrichtung ist Voraussetzung zur Erlangung der Gaststättenkonzession durch das Ordnungsamt.
Veranstaltungsdetails
Vor der Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung sollten Sie das zuständige Ordnungsamt kontaktiert haben.
Kosten:
Die Kosten für die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung liegen bei 50,00 Euro. Sie sind bar direkt vor dem Unterrichtungstermin zu entrichten.
Hinweise
Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass er die Unterrichtung verstehen werden. Sollte die IHK bei der Registrierung feststellen, dass keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen, dann können Sie nicht zur Unterrichtung zugelassen werden. Eine Teilnahme mit Dolmetscher ist nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz nur erteilt werden kann, wenn der Teilnehmer pünktlich erscheint und an der gesamten Unterrichtung teilnimmt.
Nicht alle angehenden Gastronomen müssen an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen. Welche Ausnahmen und Befreiungen es gibt, zeigt die pdf-Datei „Ausnahmeregelungen."
Ausnahmeregelung im PDF Format
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SekundenGaststättenunterrichtung Münster
3. Dezember, 12:00 - 16:30 Uhr (MEZ)
Ansprechpartnerin
Michaele Schulze Welberg
@: michaele.schulzewelberg@ihk-nordwestfalen.deTel.: 0251 707-160