Zollabbau im Rahmen des MERCOSUR-Handelsabkommens
Ein praxisorientiertes Webinar der IHK Nord Westfalen
28.04.2026, 10:00 Uhr
Veranstaltungsdetails
Nachdem mit Argentinien, Uruguay und Brasilien bereits drei der vier MERCOSUR-Staaten das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen ratifiziert haben und die EU-Kommission am 10.03.2026 der vorläufigen Anwendung zugestimmt hat, hat die EU das Inkrafttreten des interimistischen Handelsabkommens zum 01.05.2026 angekündigt.
Der damit einhergehende Zollabbau erfolgt je nach Produkt und nach MERCOSUR-Land unterschiedlich: Einige Zölle sinken bereits ab dem ersten Tag auf 0%, andere werden stufenweise über mehrere Jahre abgebaut.
In einem kurzen, praxisorientierten Webinar stellen wir Ihnen den Zollabbau vor und erläutern beispielhaft, unter welchen Voraussetzungen Waren die Ursprungsregeln erfüllen – und Sie damit die Zollpräferenzen nutzen können.
Programm
- Einführung und Grundlagen des EU-Mercosur-Handelsabkommens
- Zollabbau auf Grundlage der Rechtsgrundlagen und anhand von Beispielen
- Erläuterung der Ursprungsregeln und Nutzung der Zollpräferenzen
- Offene Fragerunde
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SekundenZollabbau im Rahmen des MERCOSUR-Handelsabkommens
28. April 2026, 10:00 - 11:00 Uhr (MESZ)
Ansprechpartner
Sprecher
Gerhard Laudwein
Abteilungsleiter International @ IHK Nord Westfalen
Tel.: 0251 707-199
Christian Budde
Referent International, Dokumente und Zoll @ IHK Nord Westfalen
Tel.: 0251 707-288
Janna Kuhn
Sachbearbeiterin International, Dokumente und Zoll @ IHK Nord Westfalen
Tel.: 0251 707-285