Zollabbau im Rahmen des MERCOSUR-Handelsabkommens 

Ein praxisorientiertes Webinar der IHK Nord Westfalen

28.04.2026, 10:00 Uhr

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Veranstaltungsdetails

Nachdem mit Argentinien, Uruguay und Brasilien bereits drei der vier MERCOSUR-Staaten das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen ratifiziert haben und die EU-Kommission am 10.03.2026 der vorläufigen Anwendung zugestimmt hat, hat die EU das Inkrafttreten des interimistischen Handelsabkommens zum 01.05.2026 angekündigt.

Der damit einhergehende Zollabbau erfolgt je nach Produkt und nach MERCOSUR-Land unterschiedlich: Einige Zölle sinken bereits ab dem ersten Tag auf 0%, andere werden stufenweise über mehrere Jahre abgebaut.

In einem kurzen, praxisorientierten Webinar stellen wir Ihnen den Zollabbau vor und erläutern beispielhaft, unter welchen Voraussetzungen Waren die Ursprungsregeln erfüllen – und Sie damit die Zollpräferenzen nutzen können.

Programm

  • Einführung und Grundlagen des EU-Mercosur-Handelsabkommens
  • Zollabbau auf Grundlage der Rechtsgrundlagen und anhand von Beispielen
  • Erläuterung der Ursprungsregeln und Nutzung der Zollpräferenzen
  • Offene Fragerunde

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Zollabbau im Rahmen des MERCOSUR-Handelsabkommens

28. April 2026, 10:00 - 11:00 Uhr (MESZ)

Ansprechpartner

Sprecher

Gerhard Laudwein
Abteilungsleiter International @ IHK Nord Westfalen

Tel.: 0251 707-199

Christian Budde
Referent International, Dokumente und Zoll @ IHK Nord Westfalen

Tel.: 0251 707-288

Janna Kuhn
Sachbearbeiterin International, Dokumente und Zoll @ IHK Nord Westfalen

Tel.: 0251 707-285