Informationswebinar: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
23.05.2024, 10:00 Uhr
Veranstaltungsdetails
Die EUDR, welche ab dem 30. Dezember 2024 verbindlich in der EU eingeführt wird, legt fest, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, um im EU-Binnenmarkt gehandelt zu werden, entwaldungsfrei sein und eine Sorgfaltserklärung enthalten müssen. Zu den betroffenen Rohstoffen zählen Holz, Rinder, Kautschuk, Kakao, Palmöl, Kaffee und Soja sowie daraus hergestellte Produkte wie Papier, Möbel, Rindfleisch, Luftreifen, Dichtungsringe und viele Produkte aus den Bereichen Chemie, Nahrungsmittel und Landwirtschaft, die Kakao, Kaffee, Palmöle oder Soja enthalten.
Die Verordnung betrifft alle Marktteilnehmer und Händler, unabhängig von ihrer Größe, die mit diesen Rohstoffen und ihren Erzeugnissen handeln. Die Einführung dieser Verordnung hat weitreichende Folgen, da die Betroffenen eine Vielzahl von Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, um ihre Produkte überhaupt im Verkehr zu bringen. Das Nichterfüllen dieser Pflichten führt ab dem 30. Dezember 2024 dazu, dass es schlichtweg verboten ist, die Produkte in der EU in den Verkehr zu bringen.
Im Rahmen unseres Informationswebinars am 23. Mai 2024 haben Sie die Gelegenheit, einen tieferen Einblick in die EU-Entwaldungsverordnung (Deforestation Regulation) zu erhalten. Dr. Christoph Schork, Partner in der Kanzlei Heuking, sowie Anwalt Dr. Thomas Lukas Sikorski werden die wichtigsten Aspekte des Verordnung erläutern.
Programm
Dr. Christoph Schork, Rechtsanwalt, Partner | Heuking
Dr. Thomas Lukas Sikorski, Rechtsanwalt | Heuking
moderiert von Madleen Leufker
Referent

Dr. Christoph Schork
Rechtsanwalt, Partner | Heuking
Dr. Thomas Lukas Sikorski
Rechtsanwalt | HeukingAnsprechpartnerin

Madleen Leufker
madleen.leufker@ihk-nordwestfalen.deTel.: 0251 707-474