Anmeldung zur Lieferkettengesetz - Informationsveranstaltung
21.11.2022
16:00 Uhr
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Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltsplichten in Lieferketten verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten; ab dem 1. Januar 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Kleinere und mittlere Unternehmen können jedoch auch mittelbar, z. B. als Lieferant, von dem Gesetz betroffen sein.
Gemeinsam mit der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim informiert die IHK Nord Westfalen in einer Informationsveranstaltung am 21. November 2022 ab 16 Uhr am Flughafen Münster Osnabrück (FMO) über das neue Gesetz. Dr. Christoph Schork, LL.M. und Dr. Therese Kirsch geben einen Überblick über Rechte und Pflichten von Unternehmen in der internationalen Lieferkette und beleuchten die Berichterstattung.
Madleen Frauendorf
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
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