
Recht.Einfach - Der EU AI Act - Pflichten, Chancen und Lösungsansätze
04.04.2025, 12:30 Uhr - 13:00 Uhr, online
Hierbei handelt es sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung der IHK Nord Westfalen, Wirtschaftsförderung Kreis Borken, Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld und dem AIW Unternehmensverband.
Bitte melden Sie sich über folgenden Link an:
Veranstaltungsdetails
Der EU AI Act stellt klare Anforderungen an Unternehmen: Wer KI (z.B. ChatGPT) im Unternehmen einsetzt, muss seit dem 2. Februar 2025 gemäß Artikel 4 EU AI Act sicherstellen, dass Mitarbeitende entsprechend geschult sind. Doch was bedeutet das in der Praxis?
In 30 Minuten geben unsere Experten Prof. Dr. Christoph Buchmüller und Prof. Dr. Michael Bücker einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten, Chancen und Lösungsansätze:
- Der EU AI Act in Kürze erklärt
- Welche Pflichten am dem 2. Februar 2025 gelten
- Konkrete Tipps & Strategien zur Umsetzung in der Praxis
- Ausblick: Was fordert der EU AI Act zukünftig?
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme zu diesen wichtigen rechtlichen Themen. Gemeinsam machen wir Recht.Einfach!
Den Link zum Online-Veranstaltungsraum erhalten Sie kurz vor dem Termin. Wichtig: Sollten Sie keine Mail erhalten, melden Sie sich bitte frühzeitig am besten telefonisch unter 02563 – 2073-0. Überprüfen Sie außerdem Ihren Spameingang bzw. die Einstellungen Ihrer Firewall.
Recht.Einfach
Im Rahmen des Online-Formates „Recht.Einfach“ werden in kompakten 30-minütigen Sitzungen jeden ersten Freitag im Monat niederschwellige und pragmatische Informationen zu wichtigen rechtlichen Themen vermittelt. Das Ziel ist es, Ihnen praktische Lösungen, Tipps und Best Practices zur Verfügung zu stellen, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umsetzen zu können.
Ansprechpartner

Christopher Papendorf
Regionalbeauftragter WestmünsterlandIndustrie‑ und Handelskammer Nord Westfalen
Willy-Brandt-Weg 3 | 46395 Bocholt
Telefon: +49 2871 9903 610
E-Mail: christopher.papendorf@ihk-nordwestfalen.de
www.ihk.de/nordwestfalen